Verschärfte Maßnahmen zu COVID19 – Tiroler Liga verschoben auf 2021

Update 01.12.2020: Der Vorstand des TSRV möchte nochmals auf die Problematik der derzeitigen Situation aufmerksam machen. Leider ist der gesamte Trainingsbetrieb im Squash, laut den aufgelegten Bundesgesetzen eingestellt und untersagt. Gleichzeitig wurde aber vom ÖSRV eine Regelung für unsere Spitzensportler erarbeitet und von der BSO auch so genehmigt. Dieses Konzept wurde auf unserer Homepage am 18.11.2020 ergänzt und weiter unten stehend zu finden. Es wird auf die Einhaltung der von der österreichischen Bundesregierung veranlassten Gesetze und vom ÖSRV ausgearbeiteten zusätzlichen Regelungen eindringlich hingewiesen.

Update 18.11.2020: Information des ÖSRV – Spitzensport: Der ÖSRV erstellte ein COVID 19 Konzept für den Österreichischen Spitzensport. Als SpitzenspielerInnen sind jene definiert, welche dem Nationalkader (Damen/Herren/Jugend) angehören, welcher auf der Homepage des ÖSRV angeführt wird.

Sämtliche SpielerInnen bzw. deren TrainerInnen, Vereine und Landesverbände haben nun die Möglichkeit, unter folgenden Auflagen den Trainingsbetrieb wieder aufzunehmen:

.) Das angeführte Konzept ist von einem örtlichen Mediziner unterschreiben zu lassen, welcher die medizinscher Verantwortung und die Kontrolle der Trainingstätigkeit vor Ort übernimmt. Das vom Mediziner unterfertigte Konzept ist dem ÖSRV zu übermitteln.

.) Alle am Trainingsbetrieb teilnehmende NationelspielerInnen, BetreuerInnen und TrainerInnen haben vor dem ersten Training einen Antigentest durchzuführen und dessen Ergebnis ist ebenfalls an den ÖSRV zu übermitteln.

.) Es ist dem ÖSRV die Trainingsstätte zu nennen, in welcher das Training durchgeführt wird und in weiterer Folge erfolgt die engütlige Freigabe durch das Sportministerium.

Werden diese Anforderungen erfüllt, erhalten die SpielerInnen/Verein/Landesverbände eine offizielle Bestätigung vom ÖSRV für den Trainingsbetrieb Spitzensportbereich. Erst nach Erhalt der Bestätigung darf der Trainingsbetrieb starten!

Beispiel: Der Steirische Squash Rackets Verband hat das Konzept bereits von einem in Graz ansässigen Arzt bewilligen lassen und dem ÖSRV Rückübermittelt. Auch der Trainingsort wurde bereits bekannt gegeben bzw. wird nach erfolgten negativen Antigentest der Trainingsbetrieb mittels ÖSRV Bestätigung aufgenommen.

Update 09.11.2020: Auf Grund der letzten Maßnahmen und Entwicklungen zu Covid 19, wird die Tiroler Jugend- und Senioren Meisterschaft 2020, vorgesehen am 12. Dezember 2020, – – – – abgesagt!  – – – – Damit wird es für das Jahr 2020 leider keine Jugend – und Seniorenmeister geben!

Update 30.10.2020: Auf Grund der letzten Maßnahmen und Entwicklungen zu Covid 19, werden die ersten Begegnungen in der Tiroler Liga 2020/2021, auf Jänner/Februar 2021 zu erwarten sein.
Update 26.10.2020: Und ein weiteres Mal hat die österreichische Bundesregierung beschlossen, die Maßnahmen zu verschärfen!

Bericht ÖSRV – Aktuelle COVID-19 Maßnahmen (25. 10.): Das COVID-19 Schutzkonzept des ÖSRV wurde nunmehr an die aktuelle, mit
25. Oktober 2020 in Kraft getretene Verordnung angepasst und gilt in dieser Fassung ab morgen, 26. Oktober 2020.

COVID-19 Konzept Squash 25-10-2020.pdf

Erstbericht 20.10.2020: Wie bereits zu erwarten hat die österreichische Bundesregierung weitere Maßnahmen zur Eindämmung von COVID19 gesetzt. Aus den bereits zu erwartenden Restriktionen, hat der Vorstand des TSRV, bereits einen neuen Spielplan für die Tiroler Liga beschlossen!

Dieser Spielplan stellt eine reine Vorinformation dar, da weitere Maßnahmen der Regierung abgewartet werden und die Termine noch fixiert werden müssen. Vorrangig ist bei der neuen Einteilung, dass es nur mehr 2er Begnungen gibt und die Anzahl der Spieler reduziert wird. Gleichzeitig wird angeregt, dass die Spiele unter der Woche ausgetragen werden.

Aussendung der BSO 19.10.2020: Die heutige Pressekonferenz hat Änderungen der COVID-19-Maßnahmenverordnung für Freitag angekündigt. Diese sollen sich vor allem auf die TeilnehmerInnen Höchstgrenzen beziehen. Details und Interpretationen werden erst möglich sein, wenn der Verordnungstext veröffentlicht wurde. Die neue Verordnung soll jedenfalls folgende Eckpunkte aufweisen:

ohne zugewiesene Sitzplätze:

indoor: max. 6

outdoor: max. 12

es sollen wie bisher mehrere Gruppen parallel möglich sein sofern eine Durchmischung ausgeschlossen ist.

zugewiesene Sitzplätze

indoor: max. 1.000

outdoor: max. 1.500

es gilt generelle Maskenpflicht, d.h. auch am  Sitzplatz (ob nur indoor, ist noch nicht klar).

es soll wie bisher gelten, dass Personen zur Durchführung der Veranstaltung ausgenommen sind.

angeblich soll es auch ein Bewirtungsverbot bei den Veranstaltungen geben.

die Ausnahme für den Spitzensport von 100 bzw. 200 SportlerInnen soll bestehen bleiben.

Anzeigepflicht:

indoor ab 7

outdoor ab 13

Genehmigungspflicht:

unverändert ab 250

Fitnessstudios bleiben offen, bei Kursen max. 6 Personen

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