Lockdown Ende mit 12.12.2021

11.12.2021: Soeben hat nun die BSO die ab morgen 0 Uhr geltenden Regeln ausgesandt:

Neue COVID-Verordnung: Ende für Sport-LockdownDie mit morgen 0 Uhr in Kraft tretende neue COVID-Bundesverordnung wirkt sich auf den Sport wie folgt aus:

  • Nicht-öffentliche Sportstätten (indoor/outdoor) dürfen zur Sportausübung nur mit 2G und zwischen 5-23 Uhr betreten werden
  •  Auf nicht-öffentlichen Sportstätten muss bei der Sportausübung kein Abstand eingehalten werden
  • Zusammenkünfte indoor mit max. 25 und outdoor mit max. 300 Teilnehmer:innen (ab 51 Teilnehmer:innen: Präventionskonzept, Präventionsbeauftrage/r, Anzeigepflicht; ab 251 Teilnehmer:innen: zusätzlich Bewilligungspflicht)
  • Bei zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen: indoor max. 2.000 und outdoor max. 4.000 Zuschauer:innen (es gilt 2G und indoor Maskenpflicht)
  • Spitzensport ist ohne Teilnehmer:innenbeschränkung möglich (für Zuschauer:innen gilt 2.000/4.000)
  • Für Personen ohne 2G gilt: Sport nur auf öffentlichen Orten oder öffentlichen Outdoor-Sportstätten und mit 2m Abstand (ausgenommen selber Haushalt)

06.12.2021: Wie sicherlich bekannt, wird der Lockdown in Österreich wieder gelockert. Unseren Sport betrifft dies auch und es wird ab kommenden Sonntag wieder möglich sein, wieder unseren Sport auszuüben. Das erste Turnier ist dafür am übernächsten Sonntag in Telfs mit der Tiroler Doppel Meisterschaft ausgeschrieben. Wir bitten um schnelle Anmeldung, damit wir dies besser planen können.

Hier ein Auszug über die Regelungen:

Regelungen ab dem 12. Dezember

Der seit 22. November geltende allgemeine Lockdown hat Wirkung gezeigt. Die Corona-Zahlen sinken, der Trend geht in die richtige Richtung. Die Bundesregierung und Bundesländer haben sich daher unter Einbeziehung von Expert:innen darauf verständigt, den allgemeinen Lockdown in Österreich unter bedachten Sicherheitsmaßnahmen wieder zu beenden – aber nur für Geimpfte und Genesene.

Für Personen ohne gültigen 2-G-Nachweis besteht weiterhin eine generelle Ausgangsbeschränkung. Nur unter bestimmten Voraussetzungen (Arbeit, Ausbildung, Einkauf von lebensnotwendigen Gütern etc.) dürfen diese Personen ihren eigenen Wohnbereich verlassen.

Personen unter 12 Jahren sind von den Ausgangsbeschränken und den Regelungen ausgenommen. Für Personen ab 12 Jahren ist der Ninja-Pass bis zur Beendigung der allgemeinen Schulpflicht einem 2-G-Nachweis gleichgestellt.

Konkret gelten ab 12. Dezember folgende Regelungen:

Sportstätten

  • Zutritt ist nur mit gültigem 2-G-Nachweis gestattet
  • Es gilt eine FFP2-Maskenpflicht in allen zugänglichen Bereichen. Während dem Sport muss keine Maske getragen und auch kein Mindestabstand gehalten werden.
  • Betreiber haben Kontaktdaten zu erheben.
  • Betreiber haben eine:n COVID-19-Beauftragte:n zu ernennen.
  • Betreiber von nicht-öffentlichen Sportstätten haben zusätzlich ein COVID-19 Präventionskonzept zu erstellen.
  • Bei Trainings, Wettkämpfen und Meisterschaftsspielen gelten zusätzlich die Regelungen für Zusammenkünfte.