Victor Bundesliga 2020/21

Anbei die Informationen des Sportwarts des ÖSRV, Robert Fasser, über den Ablauf der folgenden Spielsaison.

Informationen zur Victor Bundesliga Austria Saison 2020/21

Sehr geehrte Vertreter der Bundesligamannschaften und Interessenten,
Aufgrund der Situation bedingt durch die COVID 19 Pandemie ist derzeit noch nicht bekannt, ab wann die Sportart Squash wieder uneingeschränkt ausgeübt werden kann. Da sich die aktuelle Lage derzeit jedoch weitgehend entspannt hat, gibt die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit der Sport Austria Bundes-Sportorganisation in zwei Wochen Schritten immer weitere Lockerungen den Sport betreffend bekannt. So ist auch anzunehmen, dass die Bundesligasaison 2020/21 ohne Einschränkungen stattfinden können wird. Sollte dies jedoch nicht der Fall sein, wurde seitens des ÖSRV bereits ein Stufenplan dahingehend erarbeitet.
Sämtliche Fristen der Spielordnung für Mannschaftsbewerbe des ÖSRV für die Saison 2020/21 bleiben unverändert.
.) Alle Mannschaften müssen jede Saison neu gemeldet werden. Der Meldeschluss ist jeweils der 30 Juni (dieser Termin wurde gewählt, um bei eventuellen Rücktritten von Mannschaften, den verbleibenden spielberechtigten Mannschaften genügend Zeit zur Planungsanpassung zu geben).
Die Mannschaftsmeldung muss schriftlich an den ÖSRV erfolgen. Sollte ein gemeldeter Verein nach dem 30 Juni, trotz schriftlicher Zusage die Entscheidung treffen, nicht an der VICTOR BUNDESLIGA AUSTRIA teilzunehmen, hat der Verein eine Stornogebühr gem. Strafkatalog zu entrichten.
.) Die Kaution muss spätestens am Tag nach dem Meldeschluss für die Mannschaftsmeldung auf dem ÖSRV Konto verfügbar sein.
.) Die Meldegebühr muss spätestens am 01. September auf dem genannten ÖSRV Konto verfügbar sein.
Österreichischer Squash Rackets Verband

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    .) Die Mannschaftsaufstellung für die Saison ist bis spätestens 20. August dem ÖSRV schriftlich oder per E-Mail bekannt zu geben.
    .) Die Mannschaftsaufstellungen können bis 25. August vom Sportwart korrigiert werden (Aufstellung nach Spielstärke)
    .) Die Mannschaften können bis 10. September schriftlich oder per Mail beim ÖSRV Einspruch gegen Mannschaftsaufstellungen erheben.
    .) Ein Vereinswechsel von einem Spieler ist dem ÖSRV bis spätestens 15. August bekannt zu geben. Gegen einen Vereinswechsel können die beteiligten Landesverbände sowie die angemeldeten Personen bis zum 30. August Einspruch erheben.
    .) Die Regelungen bezüglich dem Einsatz und der Nennung von Legionären bleibt unverändert.
    .) Der Modus des Grunddurchganges bei den Herren bleibt unverändert. Um den Grunddurchgang aufzuwerten, wird der Modus des Play Off wie folgend adaptiert:
    • Die besten sechs platzierten Mannschaften des Grunddurchgangs (GD) qualifizieren sich für das Play Off.
    • Die beiden bestplatzierten Mannschaften des GD sind im Final Four gesetzt.
    • Die restlichen vier Mannschaften spielen im Rahmen des Play Off um den Einzug ins Final Four,
    o 3. des GD gegen den 6. des GD
    o 4. des GD gegen den 5. des GD
    • Die bestplatzierte Mannschaft des GD muss nach Beendigung desselbigen eine Paarung (3-6 bzw 4-5) als Halbfinalgegner für das Final Four wählen.
    Um einen Ligabetrieb (Spielbetrieb über die ganze Saison) gerecht zu werden, wird der Spielbetrieb der Damen ebenfalls mit einem Grunddurchgang (Hin- und Rückrunde) sowie einem darauffolgenden Playoff ausgetragen.
    Aufgrund der geringen Anzahl an Damenmannschaften werden die genauen Play Off Modalitäten anhand der eingegangenen Mannschaftsnennungen nach dem 30 Juni vom ÖSRV festgelegt und veröffentlicht.
    Rückfragen bzgl. sämtlicher Anliegen die VBLA Saison 2020/21 betreffend bitte an:
    fasser@squash.or.at / 06507333744
    Mit sportlichen Grüßen
    Robert FASSER
    Sportwart