Squash wieder ab Mittwoch 19.05.2021, Turniere starten im Herbst, ESF – Turniere für 2021 abgesagt!

Update 14.05.2021 Aussendung ÖSRV Öffnungsregeln:

Im Anhang übermitteln wir euch die aktuelle Fassung des Spitzensportkonzeptes des ÖSRV (Detaillierte Informationen ergehen laufend durch den Coronabeauftragten des ÖSRV, Monschein Heribert, direkt an die betroffenen AthletInnen)

  • Im Spitzensport ist weiters ein 7-tage Testintervall vorgesehen
  • Wenn jemand aus dem Bereich Spitzensport jedoch mit einer Person aus dem Bereich Breitensport den Court betritt, gilt ein Coronatest nur 48-Stunden (für beide Personen!)
  • Der Spitzensport fällt in den Verantwortungsbereich des ÖSRV und wird auch von diesem Kontrolliert

Weiters übermitteln wir euch eine Übersicht welche die Ausübung des Squashsports für den „Breitensport“ betrifft. Diese Empfehlung kann sehr gerne an Vereine und betroffen Anlagen weitergeleitet werden.

  • Coronatests haben eine Gültigkeit von 48 Stunden
  • Es gilt die 20 Quadratmeter-Regel pro Person
  • Die Übersicht des ÖSRV gilt als Empfehlung, dessen Einhaltung und Kontrolle obliegt nicht dem ÖSRV

Auch im Anhang enthalten ist ein Präventionskonzept welches als Vorlage für Vereine und Anlagen dienen kann.

  • Der ÖSRV stellt dieses Dokument zur Verfügung, jedoch liegt die Verantwortung bei Verwendung ausschließlich bei den jeweiligen Konzepterstellern.

Bei Fragen steht euch Heribert Monschein jederzeit zu Verfügung.

Update 13.05.2021! Siehe weiter unten!

Update Details ÖFFNUNG 26.04.2021 – siehe weiter Unten!

Erstbericht: Auch wenn ich es kaum glauben kann, so wurde nun eine Öffnung der Studios und damit auch der Squash Courts, für 19.05.2021 verkündet. Nach nunmehr über einem halben Jahr im derzeitigen Lockdown und nach einer kurzen Öffnung im letzten Sommer und insgesamt fast 15 Monaten der Verhinderung unseren Sport auszuüben, geht wohl wieder los. Weitere Informationen und Restriktionen werden noch später mitgeteilt!

Ich habe in dieser Zeit, meine Sport spezifische Muskulatur massiv abgebaut. Das bedeutet, dass mein Start, mit dem Aufbau dieser Muskulatur beginnen wird. Mit leichten Trainingseinheiten und Übungen werde ich versuchen, das Verletzungsrisiko klein zu halten. Ich möchte jedem Neustarter empfehlen, auch diesen Weg zu beschreiten.

Für uns ist ein Turnierstart ist nach dieser langen Pause, erst nach einer mindestens 6 wöchigen Trainingsphase anzudenken. Damit wäre dies für Ende Juni 2021 und damit erst Anfang der Sommerferien gegeben.
Der Vorstand des TSRV hat deshalb beschlossen, mit den nächsten Turnieren in Tirol, erst wieder im September 2021 zu beginnen. Wir erinnern an den Nennschluss für die Tiroler Liga am 15. Juli und die detaillierte Mannschaftsaufstellung ist bis zum 15. August einzureichen.

In den Vereinen geht es wieder darum, alle Mitglieder wieder zu aktivieren und mit einem positiven Neustart auch neue Mitglieder anzusprechen.

Aber auch die ESF – European Squash Federation – hat für die Turniere rotes Licht gegeben und hat sogar alle Turniere für das Jahr 2021 abgesagt oder verschoben!

Update 13.05.2021 – hier der laut Gesetz zulässige Trainingsablauf:

Sportstätten § 8.

 (1) Das Betreten von Sportstätten gemäß § 3 Z 11 BSFG 2017, BGBl. I Nr. 100/2017, zum Zweck der Ausübung von Sport ist nur unter den in dieser Bestimmung genannten Voraussetzungen zulässig.

(2) In geschlossenen Räumen gilt § 5 Abs. 1 Z 3 sinngemäß, wobei bei Sportstätten ohne Personal in geeigneter Weise auf diese Voraussetzung hinzuweisen ist.

(3) Der Betreiber hat sicherzustellen, dass die Sportstätte von Kunden nur im Zeitraum zwischen 05.00 und 22.00 Uhr betreten wird.

(4) Der Betreiber von nicht öffentlichen Sportstätten darf Kunden, bei denen es voraussichtlich zu einer länger andauernden Interaktion mit anderen Personen kommt, nur einlassen, wenn diese einen Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr vorweisen. Der Kunde hat diesen Nachweis für die Dauer des Aufenthalts bereitzuhalten.

(5) Der Betreiber von nicht öffentlichen Sportstätten hat einen COVID-19-Beauftragten zu bestellen und ein COVID-19-Präventionskonzept auszuarbeiten und umzusetzen.

(6) Der Kunde hat

1.ausgenommen bei der Sportausübung und in Feuchträumen eine Maske zu tragen und
2.gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, einen Abstand von mindestens zwei Metern einzuhalten. Dies gilt nicht
a)bei der Ausübung von Sportarten, bei deren sportarttypischer Ausübung es zu Körperkontakt kommt,
b)für kurzfristige sportarttypische Unterschreitungen des Mindestabstands im Rahmen der Sportausübung sowie
c)bei erforderlichen Sicherungs- und Hilfeleistungen.

(7) Bei der Sportausübung durch Spitzensportler gemäß § 3 Z 6 BSFG 2017 ist vom verantwortlichen Arzt ein COVID-19-Präventionskonzept auszuarbeiten und dessen Einhaltung laufend zu kontrollieren. Vor erstmaliger Aufnahme des Trainings- und Wettkampfbetriebes und danach mindestens alle sieben Tage ist ein Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr vorzulegen. Im Fall eines positiven Testergebnisses ist das Betreten von Sportstätten abweichend davon dennoch zulässig, wenn

1.mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit nach abgelaufener Infektion vorliegt und
2.auf Grund der medizinischen Laborbefunde, insbesondere auf Grund eines CT-Werts >30, davon ausgegangen werden kann, dass keine Ansteckungsgefahr mehr besteht.
Bei Bekanntwerden einer SARS-CoV-2-Infektion bei einem Sportler, Betreuer oder Trainer sind in den folgenden vierzehn Tagen nach Bekanntwerden der Infektion vor jedem Wettkampf alle Sportler, alle Betreuer und Trainer einer molekularbiologischen Testung oder einem Antigen-Test auf das Vorliegen von SARS-CoV-2 zu unterziehen.

(8) Das COVID-19-Präventionskonzept gemäß Abs. 7 hat zusätzlich zu § 1 Abs. 3 zu enthalten:

1.Vorgaben zur Schulung von Sportlern, Betreuern und Trainern in Hygiene sowie zur Verpflichtung zum Führen von Aufzeichnungen zum Gesundheitszustand,
2.Verhaltensregeln für Sportler, Betreuer und Trainer außerhalb der Trainings- und Wettkampfzeiten,
3.Vorgaben zu Gesundheitschecks vor jedem Training und Wettkampf,
4.Vorgaben für Trainings- und Wettkampfinfrastruktur,
5.Hygiene- und Reinigungsplan für Infrastruktur und Material,
6.Vorgaben zur Nachvollziehbarkeit von Kontakten im Rahmen von Trainings und Wettkämpfen,
7.bei Auswärtswettkämpfen Vorgaben über die Information der dort zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde, falls eine SARS-CoV-2-Infektion bei einem Sportler, Betreuer oder Trainer im epidemiologisch relevanten Zeitraum danach aufgetreten ist.

Update Details 26.04.2021 – siehe hier!

Indoor-Sportstätten:
FFP2-Maske in den allgemeinen Bereichen (z.B. an der Rezeption, in der Umkleidekabine)
Zutrittstests
Registrierungspflicht
Grundsätzlich muss ein Abstand von 2 Metern eingehalten werden.
Pro Person muss eine Fläche von 20 m² zur Verfügung stehen.
Während der Sportausübung gilt keine Maskenpflicht und die Abstandsregel kann bei Kontaktsportarten kurzfristig unterschritten werden. Es sind somit auch Kontaktsportarten wie Fußball wieder erlaubt.
Outdoor-Sportstätten:
Sport ist in sportartüblicher Mannschaftsgröße möglich.
Bei Kontakt- und Mannschaftssport ist ein aktueller Test vorzuweisen.
Alle Sportstätten
Jede Sportstätte (indoor und outdoor) muss ein Präventionskonzept erstellen und eine:n COVID-19-Beauftragte:n ernennen.
Die Veranstaltungsregelungen (Anzeige/Bewilligungspflicht) gelten für allfällige Zuseher:innen an Sportstätten, aber nicht für die Sportausübung selbst.
Sperrstunde ist 22:00 Uhr.
Breitensport im öffentlichen Raum darf in sportartüblicher Gruppengröße, max. aber 10 Personen, stattfinden.

ESF – Verlautbarung:

ESF Board take difficult decision to cancel all 2021 European Championship and Circuit events.

The ESF Board has recently taken the very difficult decision to cancel all 2021 European Championship and Circuit events.

The key factors in reaching this decision include all the uncertainties caused by the COVID pandemic around universal access to indoor sporting facilities, uncontrolled variables such as travel within Europe and the significant costs of trying to create a safe indoor environment for players, coaches and officials.

We have no doubt that this will come as an enormous disappointment, and as a volunteer Board we remain committed to bringing Squash back to Europe when safe to do so. 

We look forward to being back on court again.

On behalf of the ESF Board.