Maskenpflicht in Kraft

Auf Grund der zuletzt gestiegenen Infektionszahlen wurde die Maskenpflicht ab sofort wieder eingeführt! Wir bitten dies zu beachten!

Änderung der Lockerungsverordnung: Maskenpflicht und weniger TeilnehmerInnen
Die Änderung der COVID-19-Lockerungsverordnung, die auch den Sport betrifft, ist mit heute in Kraft getreten. In Indoor-Kundenbereichen muss ab sofort wieder ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden (Sekretariat/Geschäftsstelle, Vereinslokal/-heim, Indoor-Sportstätte/Garderobe,…). Während der Sportausübung ist weiterhin kein Mund-Nasen-Schutz notwendig. Die maximale Personengrenze bei Veranstaltungen wurde ebenfalls reduziert: 50 Personen indoor und 100 outdoor bei nicht zugewiesenen Sitzplätzen, 1500 Personen indoor und 3000 outdoor bei zugewiesenen Sitzplätzen (500 indoor/750 outdoor Bewilligung der Behörde erforderlich).

Nachstehend finden Sie folgende Informationen:
• Aktueller Verordnungstext: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20011162
• Aktualisierte FAQ und Handlungsempfehlungen (inkl. Piktogramme): www.sportaustria.at/corona

Für weitere Fragen können Sie sich auch an das Sportministerium wenden:
Hotline: Tel: +43 (1) 71606 – 665270 (Mo-Fr 9 bis 15 Uhr)
E-Mail: sport@bmkoes.gv.at

Immer am aktuellsten Stand
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