Lockerung der COVID 19 Regeln

Update 03.07.2020: Novellierung der Verordnung  Heute folgte die Klarstellung, dass §8Abs3 nur für Mannschaftssport oder Sportarten, bei deren sportartspezifischer Ausübung es zu Körperkontakt kommt, gilt: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2020_II_299/BGBLA_2020_II_299.html

Dies betrifft das Präventionskonzept und die Testung.

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Erstbericht 30.06.2020: Wie weiter unten im Artikel angeführt, gelten jedoch für Vereine noch besondere Regelungen!

Wie bereits in den Medien bekannt gegeben wurde, soll die Sportausübung ab 01.Juli 2020 in Österreich uneingeschränkt möglich sein.
So eben hat das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz die 287 Verordnung publiziert, mit welcher die COVID19- Lockerungsverordnung geändert wird.
Hier wird nun im Bezug auf die Sportausübung folgendes sinngemäß erlassen:
Der 2m Abstand gilt nicht bei der Sportausübung. Bei der Ausübung von Sportarten, bei deren sportartspezifischer Ausübung es zu Körperkontakt kommt, im Rahmen von Vereinen oder auf nicht öffentlichen Sportstätten, hat der Verein oder Betreiber der Sportstätte ein COVID19 Präventionskonzept zur Minimierung des Infektionsrisikos auszuarbeiten und umzusetzen.
Dieses Konzept hat zumindest folgende Punkte zu enthalten:

  1. Verhaltensregeln von Sportlern, Betreuern und Trainern
  2. Vorgaben für Trainings- und Wettkampfstruktur
  3. Hygiene und Reinigungsplan für Infrastruktur und Material
  4. Regeln für Verhalten bei auftretender Infektion

Nähere Infos zu den Verhaltensregeln seitens der Sport Austria Bundes-Sportorganisation folgen.

Update Coronakrise: Lockerungsverordnung 1. Juli
Die nächste COVID-19-Lockerungsverordnung, die auch den Sport betrifft, ist mit heute in Kraft getreten. Es ist nun wieder jede Form des Sports ohne Mindestabstand möglich. Wenn es bei Sportarten bei sportartspezifischer Ausübung zu Körperkontakt kommt – das ist bei den meisten Formen von Mannschafts- und Kampfsportarten der Fall – ist vom Verein oder vom Betreiber der Sportstätte ein COVID-19-Präventionskonzept auszuarbeiten bzw. umzusetzen.

Allgemeine und sportartenspezifische Handlungsempfehlungen für Sportvereine und Sportstättenbetreiber sowie Fragen und Antworten rund um das Hochfahren des Sports und zur Coronakrise finden Sie auf unserer Website: www.sportaustria.at/corona

Aktueller Verordnungstext: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20011162

Für weitere Fragen können Sie sich auch an das Sportministerium wenden:
Hotline: Tel: +43 (1) 71606 – 665270 (Mo-Fr 9 bis 15 Uhr)
E-Mail: sport@bmkoes.gv.at

Sport Austria-Präsident Hans Niessl appelliert sämtliche Hygiene- und organisatorische Richtlinien, wie das Führen von Anwesenheitslisten, um das Contact Tracing zu erleichtern, einzuhalten. Der organisierte Sport hat viel Arbeit investiert, um diese Lockerung zu erreichen. Nun gilt es, alles in unserer Macht Stehende zu unternehmen, um eine Virusausbreitung über den Sport zu unterbinden.

Treffen mit Minister Anschober und Kogler
Sport Austria-Präsident Hans Niessl traf Gesundheitsminister Rudolf Anschober zu einem konstruktiven Austausch. Themen wie die Bedeutung des organisierten Sports für das Gesundheitssystems, die Wichtigkeit des Schulsports und die Maßnahmen für eine verantwortungsvolle Wiederaufnahme des Sports in Richtung Normalität wurden besprochen. Verständnis für den Sport und Potentiale, die noch mehr ausgeschöpft werden können, zeichneten das produktive Gespräch aus.
Bei dem Treffen mit Sportminister Werner Kogler standen vor allem die Themen Wiederaufnahme des Sportbetriebs, NPO-Unterstützungsfonds, die tägliche Bewegungseinheit sowie ein Aufschwungpaket mit steuerlichen Erleichterungen für den Sport im Fokus. Dazu wird es in den nächsten Tagen auch einen Termin mit dem Finanzministerium geben.

Ausbildung zum/zur COVID-19-Beauftragten – Sonderkonditionen
Die Lockerungsverordnung sieht seit 1. Juli bei Veranstaltungen mit mehr als 100 TeilnehmerInnen neben einem Präventionskonzept auch die Bestellung eines/einer COVID-19-Beauftragten vor. Auch wenn Schulungen für diesen Bereich nicht verpflichtend vorgeschrieben sind, empfehlen wir, sich in diese Richtung fortzubilden bzw. sich zu informieren.
Sport Austria konnte mit dem Wiener Roten Kreuz eine Kooperation erzielen – somit gilt für alle Sport Austria-Mitglieder ein vergünstigter Preis für die Online Kurse zur/zum COVID-19-Beauftragten. Bis 20.7.2020 können Sie diesen 4 Stunden Online Kurs für € 79,- (statt € 99,-) danach um € 119,- (statt € 149,-) buchen: https://kursbuchung.wrk.at/versteckte-seiten/kurssuche/?kathaupt=11&knr=20C0VID19B&kursname=Bundessportorganisation+C0V19+Beauftragter

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