Lockdown ab 07.12.2020 Squash weiterhin nicht möglich – Sportstätten bleiben geschlossen!

Aus dem soeben bekannt gewordenen Rahmenbedingungen für den Lockdown Massnahmen ab dem 7. Dezember, habe ich anbei ein paar Punkte, die kein Squash Sport betreffen, angeführt. Grundsätzlich ist dazu zu sagen, dass Squash weiterhin für den Breitensport nicht zugänglich sein wird!

Auszug Maßnahmen: Eckpunkte Lockerung, 7.12.2020: Inkrafttreten: Montag, 7. Dezember 2020
Ausgangbeschränkungen bis bis 6. Jänner 2021 mit Ausnahmen am 24./25./26./31. Dezember

Eckpunkte der Verordnung:

Ausgangsbeschränkungen: In der Zeit von 20.00 bis 06.00 Uhr dürfen Sie das Haus nur aus folgenden Gründen verlassen::• Arbeit• Notwendige Grundbedürfnisse des täglichen Lebens• Anderen Menschen helfen/pflegen• Bewegung an der frischen Luft

Freizeitbetriebe: Das Betreten von Freizeiteinrichtungen wie Fitnessstudios, Hallenbäder, etc. ist untersagt. Tierparks können ab 24. Dezember outdoor wieder öffnen.

Spitzensport: Spitzensportler und ihre Trainer dürfen Sportstätten betreten und ihren Sport beruflich ausüben oder an internationalen Wettbewerben teilnehmen.