Covid-19 Maßnahmen wieder auf 3G

In ganz Österreich?, nein nur eine kleine Hauptstadt – Wien – zieht bei den von der österreichischen Bundesregierung festgelegten Maßnahmen nicht mit.(Anlehnung an Uderzo/Goscinny).

Es wurden ab 19.02.2022 für sämtliche Sportanlagen wieder die 3G Regeln festgelegt. Hier ein kurzer Auszug:

3G für Sportstätten/Zusammenkünfte (ausgenommen Wien)

Die mit heute, 19.2., in Kraft getretenen Novellen der COVID-Bundes- und -Wiener Verordnung bringen v.a. folgende Auswirkungen auf den Sport mit sich:

  • Für nicht-öffentliche Sportstätten gilt 3G (in Wien indoor weiterhin 2G)
  • Für Zusammenkünfte (Training, Wettkampf, Kurs…) gilt 3G (in Wien 2,5G – also 2G oder ein PCR-Test max. 48h alt)
  • Die Spitzensportbestimmungen bleiben unverändert

In den restlichen Bundesländern gelten bezüglich der Sportausübung die Maßnahmen des Bundes.

Die aktuelle Bundesverordnung finden Sie hier (noch keine konsolidierte Fassung verfügbar): https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2022_II_62/BGBLA_2022_II_62.html

Die aktuelle Wiener Verordnung finden Sie hier: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrW&Gesetzesnummer=20000654